Was ist Artikel 50 der KI-Verordnung?
Artikel 50 ist die EU-Transparenzregel: Menschen sollen wissen, wenn sie auf KI treffen, und KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet sein. Die Anforderungen gelten ab August 2026.
Artikel 50 ist die Transparenzregel in der EU-KI-Verordnung (AI Act). Der Kern ist einfach: Menschen sollen nicht getäuscht werden und denken, dass KI-Inhalte von Menschen stammen. Wer mit einem Bot chattet, soll das wissen, und KI-generierte Bilder, Audios und Videos müssen so gekennzeichnet sein, dass die Kennzeichnung maschinell lesbar ist.
Die Regel betrifft deutlich mehr als nur KI-Unternehmen. Nutzt deine Organisation generative KI für Inhalte, die an die Öffentlichkeit gehen, liegt es in eurer Verantwortung, dass die Kennzeichnung vorhanden ist. Die Anforderungen gelten ab August 2026, ohne Übergangsfrist für neue Dienste.
So löst EuroWork das für euch: Bilder, die generiert werden, enthalten kryptografisch signierte KI-Angaben direkt in der Datei, Dokumente dokumentieren ihre KI-Schritte, und Organisationen, die redaktionell veröffentlichen, können einen verantwortlichen Herausgeber angeben, wo es passt. Die Kennzeichnung ist im Tool integriert, nicht in einer Routine, die sich jemand merken muss.
Das hier ist eine Erklärung, keine Rechtsberatung, aber eine Erklärung von jemandem, der die Einhaltung in der Praxis umgesetzt hat.
Deine Mitarbeiter nutzen schon jetzt KI, oft in privaten Accounts, wo niemand sieht, was da reinkopiert wird. Mit EuroWork bekommst du dieselbe KI-Hilfe an einem Ort, an dem du die Kontrolle hast: sensible Daten werden abgefangen, bevor sie rausgehen, die Verarbeitung bleibt in der EU, jede Antwort zeigt dir den Preis an und die Geschäftsführung legt die Regeln fest.
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